Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Montag, 09.September 2024
Neubau und Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Seit dem 1. Juli 2021 werden das nachhaltige Bauen und die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) als Instrument der Qualitätssicherung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Sanierung (BEG) und klimafreundlichen Neubau (KFN) gefördert. Die Kriterien und Bedingungen für das Qualitätssiegel legt die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), fest.
Das QNG wird in zwei Qualitätsniveaus vergeben, die die Erfüllung nachhaltigkeitsrelevanter Merk- male und Eigenschaften in überdurchschnittlicher Qualität (QNG-PLUS) und deutlich überdurch schnittlicher Qualität (QNG-PREMIUM) auf einen Blick erkennen lassen. Das QNG bietet so nicht nur einen Mehrwert für Bauherrinnen und Bauherren sowie Nutzer und Nutzerinnen, sondern verbessert auch die Transparenz am Immobilienmarkt. Sowohl neu errichtete als auch komplett modernisierte Gebäude können mit den QNG ausgezeichnet werden, sofern ein entsprechendes Bewertungssystem akkreditiert ist und dem Gebäude eine LCA-Klasse zur spezifischen Ermittlung der Umweltwirkungen zugeordnet werden kann. Diese Bedingungen werden von Wohngebäuden und einer Vielzahl unter- schiedlicher Nichtwohngebäude erfüllt. Mit dem Qualitätssiegel wird ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit gefördert und gleichzeitig eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln geschaffen. Das Ziel ist die Etablierung der Ziele und Prinzipien des nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens in der deutschen Bau- und Immobilienwirtschaft.
Mit Stand Juli 2023 sind folgende Bewertungssysteme registriert:
Für Wohngebäude (QNG-WG23):
• Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0)
• DGNB System, Version 2013
• DGNB System, Version 2018
• Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1)
Für Nichtwohngebäude (QNG-NW23):
• Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, Version 2015
• Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, Version 2017
• DGNB System, Version 2018
• DGNB System, Version 2021
Quelle: das Bundesministerium
NRW erlaubt Kommunen unterschiedliche Hebesätze
Mittwoch, 10.Juli 2024
Düsseldorf – Jetzt liegt der Ball bei den Kommunen: Der NRW-Landtag hat mit den Stimmen von CDU und Grünen den Weg freigemacht für unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien für die Berechnung der Grundsteuer. Wichtig: Die Kommunen können die Option nutzen, müssen es aber nicht. Die Opposition bleibt bei ihrer Kritik.
Mit der Differenzierung will das Land eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermeiden. Denn zu einer solchen Belastung kann das so genannte Scholz-Modell, für das sich NRW entschieden hat, bei der Berechnung der neuen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 führen.
Als Argument für differenzierte Hebesätze verweist das Land auf regionale Unterschiede. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) lehnte die Forderung der FDP nach einer landesweit einheitlichen Hebesatz-Regelung ab. Die würde bei 37 Prozent der Kommunen zu Lasten der Gewerbebetriebe gehen.
Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von rund vier Milliarden Euro neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Das Land hatte kürzlich allen 396 Städten und Gemeinden mitgeteilt, welche Hebesätze sie beschließen müssten, damit ab dem kommenden Jahr ihre Einnahmen aus der neuen Grundsteuer nicht einbrechen. Demnach müssten die Hebesätze in 90 Prozent aller NRW-Kommunen steigen.
Die FDP kritisiert, dass die Kommunen die neue Regelung nicht fristgerecht umsetzen könnten. Zudem gebe es rechtliche Risiken. Für die SPD steht fest, dass die Landesregierung das Grundsteuer-Problem den Kommunen vor die Füße kippe.
Vertreter von CDU und Grünen erwiderten, dass es für eine landesweite Messzahlveränderung oder gar einen Modellwechsel zu spät sei. Die Einführung differenzierter Hebesätze sei unter allen Möglichkeiten die noch am wenigsten schlechte.
Quelle: Der Patriot / Alexander Schäfer
Röper Immobilien wünscht frohe Weihnachen!
Dienstag, 05.Dezember 2023
Das Team von Röper Immobilien wünscht allen einen schönen Advent und ein besinnliches Weihnachtsfest.
Kommen Sie gut und gesund in das neue Jahr 2024!
Unser Büro ist in der Zeit vom 22.12.2023 bis 07.01.2024 geschlossen, ab Montag den 08.01.2024 sind wir wieder für Sie da.
Stefan Zantow, Horst Lachmann und Anni Kranich
Gesetz für Erneuerbares Heizen
Mittwoch, 13.September 2023
Ab dem 01.01.2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 % Erneuerbarer
Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen
und verschiedene technolgische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung,
die stärker sozial ausgerichtet ist. Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde am Freitag im
Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz leitet die Bundesregierung den Umstieg auf
klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens
65 % Erneuerbare Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die
Kommunale Wärmeplanung. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Wärmewende in Deutschland
schneller voranzutreiben. Denn noch immer werden hierzulande rund 3/4 der Heizungen
mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein.
Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim
Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue
Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt.
Quelle: die Bundesregierung
Wir begrüßen Sie an unserem neuen Standort!
Mittwoch, 05.Juli 2023
Zum 01.07.2023 haben wir unsere neuen Büroräume bezogen. Ab sofort finden Sie Röper Immobilien in der Damaschkestraße 17 (1.OG), natürlich in Lippstadt.
Röper Immobilien ist „local hero“-Bewerber!
Dienstag, 22.Juni 2021
Wir sind Bewerber für den Deutschen Immobilienpreis in der Kategorie „local hero“!
Röper Immobilien ist Ihr Partner in der Region.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen rund um das Thema Bewertung und Vermarktung von Immobilien haben.
Wir freuen uns auf Sie!
Leben und Arbeiten mit „Corona“
Dienstag, 01.Juni 2021
01.06.2021
Endlich geben die aktuellen „Corona-Zahlen“ Grund zu vorsichtigem Optimismus und Hoffnung auf einen gewohnten Alltag.
Vielleicht planen Sie einen beruflichen oder privaten Tapetenwechsel und möchten deshalb Ihre Immobilie verkaufen?
Als Ihr Immobilien-Partner in der Region stehen wir Ihnen wie immer mit Kompetenz und Engagement zur Seite.
Rufen Sie uns einfach an und überzeugen sich selbst!
Ihr Team von Röper Immobilien
Ihr Immobilienmakler in Lippstadt
20.12.2020
Die zurückliegenden Monate mit den weltweit erscheckenden Nachrichten und
notwendigen Einschränkungen waren für uns alle eine Herausforderung.
Umso wichtiger ist es nun, positiv in die Zukunft zu blicken.
Deshalb wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und ein hoffnungsvolles 2021 mit vielen schönen Momenten und tollen Projekten.
Auch in 2021 stehen wir natürlich wieder beratend an Ihrer Seite und freuen uns über Ihren Anruf!
UNSER BÜRO IST IN DER ZEIT VOM 22.12.2020 BIS 03.01.2021 GESCHLOSSEN!
Ihr Team von Röper Immobilien
Ihr Immobilienmakler in Lippstadt
27.04.2020
„Durchhalten“ lautet nach wie vor die Devise. Die vielen Ideen, Beiträge und Infos zu Corona sind hilfreich und geben Mut.
Auch wir bemühen uns, unsere Kunden bei der Suche und Vermarktung von Immobilien bestmöglich zu unterstützen und freuen uns auch über Ihren Anruf oder Mail.
Ihr Team von Röper Immobilien
Ihr Immobilienmakler in Lippstadt
09.04.2020
Wir wünschen allen ein frohes Osterfest und machen Sie´s Beste draus!
Ihr Team von Röper Immobilien
20.03.2020
Liebe Kunden,
wir möchten Ihnen an dieser Stelle unsere guten Wünsche für die kommenden Wochen mit auf den Weg geben,
bleiben Sie gesund und haben Sie Geduld!
Wir sind nach wie vor erreichbar zu den gewohnten Öffnungszeiten. Falls Sie Fragen haben rund um das Thema „Immobilienkauf-, verkauf oder -bewertung
melden Sie sich gerne bei uns per Mail oder telefonisch.
Machen Sie´s gut!
Ihr Team von Röper Immobilien
Baufortschritt Lipperbruch
Montag, 15.Juli 2019
Stein auf Stein…..
Das Bauvorhaben an der Ostlandstraße in Lipperbruch nimmt Gestalt an. Hier können Sie hautnah jeden Baufortschritt erkennen.
Diese Doppelhaushälften mit ca. 142 m² Wohnfläche auf 5 Zimmern können angemietet werden. Wir erläutern Ihnen gerne das Angebot. Rufen Sie uns an!
Weitere Details und Immobilien finden Sie auf unserer Seite „Angebote“.
Bauvorhaben Lipperbruch
Freitag, 01.Februar 2019
Wir bauen für Sie…
Doppelhaushälften mit tollen Extras im gewachsenen und ruhigen Wohngebiet von Lipperbruch (Freiberger Straße – kein Kasernengelände!)
In diesen Doppelhaushälften stecken jeweils ca. 142 m² Wohnfläche, verteilt auf 5 Zimmern und 2 Etagen zzgl. Studio. Hier entsteht ein kleines Raumwunder inkl. Garage auf einem pflegeleichten Grundstückvon knapp 270 m². Je nach Baufortschritt können Sie noch Einfluss auf die Ausstattung des Hauses nehmen!
Energieausweis: Baujahr Gebäude / Luft-Wärmepumpe 2019
KfW-55-Haus, Primär-/Endenergiebedarf: 27 / 15 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse: A+
Weitere Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft werden ebenfalls projektiert.
Sprechen Sie uns an! Wir begleiten Sie gerne – von der Finanzierung bis zur Hausübergabe.
Feedback Baukindergeld
Montag, 29.Oktober 2018
good news:
Erste Meldungen zum neuen Baukindergeld 2018 zeigen, wie beliebt diese Förderung ist.
Bereits im ersten Monat nach Einführung wurden rund 25.000 Anträge verzeichnet.