NRW erlaubt Kommunen unterschiedliche Hebesätze

Mittwoch, 10.Juli 2024

Düsseldorf – Jetzt liegt der Ball bei den Kommunen: Der NRW-Landtag hat mit den Stimmen von CDU und Grünen den Weg freigemacht für unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien für die Berechnung der Grundsteuer. Wichtig: Die Kommunen können die Option nutzen, müssen es aber nicht. Die Opposition bleibt bei ihrer Kritik.

Mit der Differenzierung will das Land eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermeiden. Denn zu einer solchen Belastung kann das so genannte Scholz-Modell, für das sich NRW entschieden hat, bei der Berechnung der neuen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 führen.

Als Argument für differenzierte Hebesätze verweist das Land auf regionale Unterschiede. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) lehnte die Forderung der FDP nach einer landesweit einheitlichen Hebesatz-Regelung ab. Die würde bei 37 Prozent der Kommunen zu Lasten der Gewerbebetriebe gehen.

Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von rund vier Milliarden Euro neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Das Land hatte kürzlich allen 396 Städten und Gemeinden mitgeteilt, welche Hebesätze sie beschließen müssten, damit ab dem kommenden Jahr ihre Einnahmen aus der neuen Grundsteuer nicht einbrechen. Demnach müssten die Hebesätze in 90 Prozent aller NRW-Kommunen steigen.

Die FDP kritisiert, dass die Kommunen die neue Regelung nicht fristgerecht umsetzen könnten. Zudem gebe es rechtliche Risiken. Für die SPD steht fest, dass die Landesregierung das Grundsteuer-Problem den Kommunen vor die Füße kippe.

Vertreter von CDU und Grünen erwiderten, dass es für eine landesweite Messzahlveränderung oder gar einen Modellwechsel zu spät sei. Die Einführung differenzierter Hebesätze sei unter allen Möglichkeiten die noch am wenigsten schlechte.

Quelle: Der Patriot / Alexander Schäfer